Versicherte

Austritt

Als aktiv Versicherter haben Sie beim Austritt aus der PKBiel Anrecht auf Ihre Freizügigkeitsleistung (FZL).

Gut zu wissen

Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihren Austritt. Sie erhalten anschliessend die Austrittsunterlagen von uns (Fragebogen «Austritt» und Austrittsabrechnung).

Sie bleiben während einem Monat nach Ihrem Austritt für die Risiken bei Invalidität und Tod versichert.

Ihre FZL muss auf das Konto der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Wenn Sie keinen neuen Arbeitgeber haben, müssen Sie ein Sperrkonto bei einer Bank oder einer Versicherung eröffnen.

Wenn Sie uns innerhalb von 6 Monaten keine Zahlstelle mitteilen, wird Ihre FZL automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG in Zürich überwiesen.

In einigen Sonderfällen kann die FZL auch in bar ausbezahlt werden (definitives Verlassen der Schweiz / Selbständigkeit).

Was muss ich tun, wenn…

01

… ich einen neuen Arbeitgeber habe?

Sie müssen den Fragebogen «Austritt» vollständig ausfüllen und mit allen Angaben der neuen Pensionskasse (Name und Zahlstelle) der PKBiel unterschrieben zurücksenden. Nach Erhalt aller nötigen Unterlagen überweist die PKBiel Ihre FZL an die neue Pensionskasse und sendet Ihnen eine Bestätigung.

02

… ich keinen neuen Arbeitgeber habe?

Sie müssen bei einer Bank oder Versicherung Ihrer Wahl ein Freizügigkeitskonto (Sperrkonto) eröffnen. Den Fragebogen «Austritt» müssen Sie vollständig ausfüllen und mit allen Angaben (Name und Zahlstelle des Sperrkontos, Kopie Kontoauszug) der PKBiel unterschrieben zurücksenden.

Nach Erhalt aller nötigen Unterlagen überweist die PKBiel Ihre FZL auf Ihr Sperrkonto und sendet Ihnen eine Bestätigung.

03

… ich die Schweiz verlasse oder mich selbständig mache?

Wenn Sie die Schweiz verlassen oder eine selbständige Erwerbstätigkeit beabsichtigen, müssen Sie für die weiteren Abläufe frühzeitig mit der PKBiel Kontakt aufnehmen.

04

… ich über 60 Jahre alt bin und keinen neuen Arbeitgeber habe?

Sie wählen die Pensionierung aus und nehmen mit der PKBiel Kontakt auf.

Sie melden sich bei der Arbeitslosenversicherung an und überweisen die FZL auf ein Freizügigkeitskonto. Sie müssen der PKBiel eine Kopie der Anmeldung der Arbeitslosenkasse sowie die nötigen Angaben des Freizügigkeitskontos (Name und Zahlstelle des Sperrkontos, Kopie Kontoauszug) zustellen.

Sie entscheiden sich für keine der beiden Varianten, so wird Ihnen gemäss Statuten eine Altersrente ausbezahlt.

05

… ich über 58 Jahre alt bin und mir gekündigt wurde?

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, bei der PKBiel versichert zu bleiben. Somit können Sie weiterhin Beiträge einzahlen.

Nachfolgend finden Sie das Formular, welches Sie innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses an die PKBiel zurücksenden müssen. Für weitere Angaben kontaktieren Sie allenfalls die PKBiel.

Alle diese Angaben sind rein informativ, massgeblich sind allein die statutarischen und die gesetzlichen Bestimmungen.

Dokumente/Download

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Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

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