Versicherte

Einkauf

Einkäufe in die 2. Säule ermöglichen Ihnen verbesserte Rentenleistungen und Steuervorteile.

Gut zu wissen

Ein Einkauf bedeutet, dass Sie freiwillig eine persönliche Einzahlung auf Ihr Konto bei der Pensionskasse tätigen. Dadurch verbessern sich nicht nur Ihre zukünftigen Rentenleistungen, sondern Sie können auch Steuern sparen, da Einkäufe in die 2. Säule grundsätzlich steuerlich abziehbar sind.

Sie können auf dem PKBiel Portal via Ihrem persönlichem Zugang eine Simulation berechnen.

So gehen Sie vor

01

Wie hoch ist der Mindestbetrag für einen Einkauf?

Der Mindestbetrag beläuft sich auf CHF 1’000.00. Um den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten, empfehlen wir Ihnen, maximal zwei Einkäufe pro Kalenderjahr zu tätigen.

02

Wie hoch ist der Höchstbetrag für einen Einkauf?

Diese Angaben finden Sie auf der 2. Seite Ihres Versicherungsausweises unter der Rubrik «maximal möglicher Einkauf».

Auf Ihrem PKBiel Portal können Sie den exakten Einkaufsbetrag per gewünschtem Stichtag simulieren.

03

Auf welches Konto kann ich meine Einzahlung leisten?

Berner Kantonalbank AG
3001 Bern
CH39 0079 0020 1747 5105 0

lautend auf
Pensionskasse der Stadt Biel
Zentralstrasse 32a / Postfach 1120
2501 Biel

* Ein Einzahlungsschein kann ebenfalls untenstehend heruntergeladen werden.

04

Welches Dokument muss ich der Pensionskasse zustellen?

Damit wir Ihren Einkauf korrekt verbuchen können, müssen Sie vorgängig das Formular «Erklärung / Bestätigung» ausfüllen und dieses umgehend unterschrieben zurücksenden. Diese Erklärung bleibt anschliessend 2 Jahre gültig.

Sobald der Einkauf bei uns eingebucht wurde, senden wir Ihnen einen aktuellen Versicherungsausweis und die Steuerbescheinigung.

05

Kann ich einen Einkauf tätigen, wenn ich einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt habe?

Nein, Sie müssen diesen Vorbezug zuerst vollständig zurückzahlen, bevor Sie einen Einkauf tätigen können.

06

Ich habe einen Einkauf gemacht und möchte jetzt ein Eigenheim finanzieren, ist das möglich?

Private Einkäufe können erst nach einer Frist von 3 Jahren für einen Vorbezug für Wohneigentum bezogen werden.

07

Kann ich einen Einkauf tätigen, wenn wegen meiner Scheidung ein Teil meiner 2. Säule übertragen wurde?

Ja, Sie können einen Einkauf bis zum maximal möglichen Betrag tätigen. Die Angaben finden Sie auf der 2. Seite Ihres Versicherungsausweises unter der Rubrik «maximal möglicher Einkauf».

08

Kann ich einen Einkauf tätigen, wenn meine Pensionierung bevorsteht?

Ja, bis zum Erreichen des Referenzalters können Sie einen Einkauf tätigen.

Einkäufe der letzten 3 Jahre können nicht als Kapital bezogen werden. Wenn Sie gegen diese Regelung verstossen, indem Sie trotzdem einen Teil Ihrer Leistungen in Form von Kapital beziehen, kann die Steuerverwaltung Ihre bisherigen Steuerabzüge neu berechnen.

Alle diese Angaben sind rein informativ, massgeblich sind allein die statutarischen und die gesetzlichen Bestimmungen.

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Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

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