Versicherte

Pensionierung

Es ist an der Zeit, Ihren nächsten Lebensabschnitt zu organisieren!

Gut zu wissen

Ihr Arbeitgeber teilt uns Ihre Pensionierung mit.

Sie können folgende Leistungen beziehen:

  • Eine Altersrente, welche Sie jeweils anfangs Monat ausbezahlt erhalten;
  • Einen Teilkapitalbezug (maximal 50% Ihres Altersguthabens), der anfangs Monat mit der Rente ausbezahlt wird. Der Antrag für einen Kapitalbezug muss mindestens 3 Monate vor Ihrer Pensionierung schriftlich eingereicht werden.

Das ordentliche Rentenalter ist in der Anschlussvereinbarung Ihres Arbeitgebers festgelegt. Auf Ihrem Versicherungsausweis finden Sie das Datum der «ordentlichen Pensionierung».

Gemäss unseren Statuten können Sie im Alter von 60 Jahren frühzeitig in Rente gehen. Der Zeitpunkt Ihrer Pensionierung müssen Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber festlegen.

Ihre persönlichen Wünsche können Sie auf dem PKBiel Portal simulieren.

So gehen Sie vor

01

Welches sind die nötigen Schritte?

Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihre Pensionierung. Sie erhalten unsererseits den Fragebogen «Pensionierung», welchen Sie ausgefüllt und unterschrieben der PKBiel zurücksenden.

Zur Erinnerung: Falls Sie einen Teil Ihrer Leistungen als Kapital (max. 50%) beziehen möchten, müssen Sie das Formular «Kapitalabfindung bei Pensionierung» spätestens 3 Monate vor Ihrer Pensionierung eingereicht haben.

02

Wie wird meine Altersrente berechnet?

Ihr Altersguthaben wird mittels eines Umwandlungssatzes in eine Rente umgewandelt. Details zu den Umwandlungssätzen finden Sie auf der letzten Seite unserer Statuten.

03

Kann ich eine Alters-Kinderrente beanspruchen?

Jedes minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Kind, bis zum Alter von 25 Jahren, hat Anspruch auf eine Alters-Kinderrente.

Die Höhe jeder Kinderrente beträgt 20% der Altersrente.

04

Ist eine stufenweise Pensionierung möglich?

Ja, Sie haben mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers die Möglichkeit, schrittweise in Rente zu gehen. Sie müssen sich für eine Teilpensionierung entscheiden.

Auf diese Weise können Sie weiterhin Teilzeit arbeiten und einen Teil Ihrer Altersrente beziehen (Reduzierung des Beschäftigungsgrades um mindestens 20% und in maximal drei Schritten).

05

Wie funktioniert das Recht auf eine Überbrückungsrente?

  • Von Ihnen finanzierte Überbrückungsrente:
    Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen, haben Sie die Möglichkeit, eine Überbrückungsrente zu beantragen. Diese Rente soll Sie finanziell unterstützen, bis Sie Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Diese zeitlich begrenzte Rente darf den Betrag der maximalen AHV-Rente nicht überschreiten. Im Gegenzug wird Ihnen lebenslänglich ein Betrag von Ihrer Altersrente abgezogen. Unsere Geschäftsstelle steht Ihnen gerne für weitere Details oder für eine Simulation zur Verfügung.
  • Vom Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente:
    Es kann sein, dass Ihr Arbeitgeber freiwillig eine zusätzliche Überbrückungsrente finanziert. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.

Alle diese Angaben sind rein informativ, massgeblich sind allein die statutarischen und die gesetzlichen Bestimmungen.

Dokumente/Download

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

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