Scheidung
Was passiert bei einer Scheidung mit meiner 2. Säule?
Gut zu wissen
Scheidung eines aktiven Versicherten
Bei einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die während der Dauer der Ehe erworbenen Austrittsleistungen grundsätzlich hälftig geteilt.
Eine Teilung der Leistungen kann auch dann erfolgen, wenn ein oder beide Ehepartner bereits eine Alters- oder Invalidenrente beziehen.
Scheidung eines Rentenbezügers
Wenn ein Ehepartner bereits Rentner ist, entscheidet der Scheidungsrichter über die Höhe der Teilung der Rente.
Scheidung eines Leistungsbezügers (IV) vor ordentlicher Pensionierung
Wenn einer der beiden Ehepartner invalide ist, wird das hypothetische Guthaben berücksichtigt und ein Teil der hypothetischen Austrittsleistung kann übertragen werden. Für invalide Versicherte bleibt die laufende Rente unverändert. Ihre Altersrente wird jedoch unter Berücksichtigung des im Scheidungsverfahren geteilten Betrags angepasst.
So gehen Sie vor
01
Wer kann mir die Scheidungsberechnung ausstellen?
Die PKBiel erstellt Ihnen auf Anfrage eine Durchführbarkeitsberechnung.
02
Wer ist für die Berechnung des Teilungsbetrags verantwortlich?
Der für das Scheidungsverfahren zuständige Richter wird die verschiedenen Berechnungen durchführen und den zu teilenden Betrag festlegen.
Unsererseits wird der Scheidungsabzug erst nach Erhalt eines Scheidungsurteils von einem Gericht durchgeführt.
03
Wie wirkt sich ein Scheidungsabzug auf meine Vorsorge aus?
Ein Scheidungsabzug zugunsten eines Ex-Ehepartners/Ex-Partners wird Ihr Sparkapital entsprechend reduzieren. Zum Zeitpunkt des Abzugs werden Ihre Rentenleistungen daher entsprechend gekürzt.
Ein Scheidungsabzug hat keine Auswirkungen auf Ihre Invaliditäts-/Todesfallleistungen. Die Leistungen werden aufgrund des versicherten Lohnes berechnet.
04
Was ist zu tun, wenn ich eine Gutschrift von meinem Ex-Ehepartner/Ex-Partner erhalte?
Der Betrag, der Ihnen im Rahmen des Scheidungsurteils zugesprochen wurde, wird nach Eingang Ihrem Sparguthaben gutgeschrieben.
Sie erhalten einen neuen Versicherungsausweis, der diesem Umstand Rechnung trägt.
05
Kann ich meinen Scheidungsabzug zurückzahlen?
Ja, Sie können jederzeit eine Rückzahlung Ihres Scheidungsabzuges tätigen. Bitte gehen Sie zur Rubrik «Einkauf», um weitere Informationen zu erhalten.
Alle diese Angaben sind rein informativ, massgeblich sind allein die statutarischen und die gesetzlichen Bestimmungen.